Auto & Frei
Haftpflicht
Haftpflicht-Versicherungssumme 20 Mio. Euro
Wir decken von Ihnen verursachte Schäden und schützen Sie vor unberechtigten Forderungen.
Mietwagen im Ausland
Wir übernehmen den Haftpflicht-Versicherungsschutz bis zu 20 Mio. Euro.
Pannendienst, Abschleppservice und vieles mehr
Unser Auto PLUS24service ist rund um die Uhr für Sie da. Alle Leistungen können Sie beliebig oft nutzen.
Vollkasko mit Kfz-Haftpflicht
Vollkasko-Schutz
Mit unserer Kasko-Variante „Premium“, dem Rundum-Paket für Ihr Auto – Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sind auch gedeckt.
Pannendienst, Abschleppservice und vieles mehr
Unser Auto PLUS24service ist rund um die Uhr für Sie da. Alle Leistungen können Sie beliebig oft nutzen.
Haftpflicht-Versicherungssumme 20 Mio. Euro
Wir decken von Ihnen verursachte Schäden und schützen Sie vor unberechtigten Forderungen.
Mietwagen im Ausland
Wir übernehmen den Haftpflicht-Versicherungsschutz bis zu 20 Mio. Euro.
Leihwagen gratis
Nach einem Unfall erhalten Sie einen Leihwagen. Auch dann, wenn Sie im Ausland in eine Notsituation geraten.
Teilkasko mit Kfz-Haftpflicht
Teilkasko-Schutz
Mit unserer Kasko-Variante „Kompakt“ ist Ihr Fahrzeug bei Diebstahl und Naturgewalten wie z.B. Hagel versichert.
Pannendienst, Abschleppservice und vieles mehr
Unser Auto PLUS24service ist rund um die Uhr für Sie da. Alle Leistungen können Sie beliebig oft nutzen.
Haftpflicht-Versicherungssumme 20 Mio. Euro
Wir decken von Ihnen verursachte Schäden und schützen Sie vor unberechtigten Forderungen.
Mietwagen im Ausland
Wir übernehmen den Haftpflicht-Versicherungsschutz bis zu 20 Mio. Euro.
Was brauche ich für die KFZ Anmeldung?
- Ausweis z.B. Führerschein oder Reisepass
- Bei Firmen der Firmenbuchauszug / Gewerberegisterauszug
- Meldenachweis (Meldezettel) – die Meldeabfrage erfolgt bei Privatpersonen direkt in der Zulassungsstelle
- Kaufvertrag bzw. Benützungsüberlassungserklärung bei einem Leasingfahrzeug
- Genehmigungsnachweis – Typenschein, Einzel-Genehmigungsnachweis, COC-Papier
- Versicherungsbestätigung – diese erhalten Sie in der UNIQA Zulassungsstelle
- Prüfgutachten nach § 57a KFG (sofern eine „Pickerl-Überprüfung" bereits fällig war)
- Vollmacht – nur bei einer Anmeldung durch einen Vertreter erforderlich
Was brauche ich für die KFZ Abmeldung?
- Teil I des Zulassungsscheins
- Genehmigungsnachweis – Typenschein + Teil II des Zulassungsscheines
- Kennzeichentafel(n)
- Vollmacht – nur wenn die Abmeldung durch einen Vertreter erfolgt